(nachfolgend nur „Grundsätze“)
Dieses Dokument enthält grundlegende Informationen über den Umgang mit personenbezogenen Daten in unserer Firma.
In diesem Text erfahren Sie insbesondere:
Falls Sie weitere Fragen zu dem Text oder dessen Teile haben oder zusätzlichen Erklärungsbedarf bezüglich der Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten benötigen, können Sie sich jederzeit gern an uns wenden.
Unsere Mailadresse lautet: label@sklabel.cz
1.1 Diese Grundsätze wurden im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzgrundverordnung, nachfolgend nur Verordnung GDPR) ausgearbeitet.
1.2 Ziel dieser Grundsätze ist, den Datensubjekten grundlegende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewähren.
1.3 Für den Zweck dieser Grundsätze wird verstanden:
1.4 Der Verwalter personenbezogener Daten informiert hiermit über die Art und Weise sowie über das Ausmaß der Verarbeitung der personenbezogenden Daten, samt dem Umfang Ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten.
1.5 Der Verwalter ist ein polygraphisches Unternehmen mit Spezialisierung auf die Herstellung von Selbstklebeetiketten und betreibt für diesen Zweck eine eigene Firma. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden vom Verwalter personenbezogene Daten verarbeitet, und zwar
1.6. Die personenbezogenen Daten werden von keinem anderen Subjekt verarbeitet. Zu den personenbezogenen Daten hat Zugang ausschließlich der Verwalter.
2.1 Der Betroffene nimmt zur Kenntnis, dass mit einer entsprechenden Bestellung die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verwalter beginnt.
2.2 Wenn der Betroffene seine personenbezogenen Daten nicht bereitstellt, kann kein Vertrag mit dem Verwalter abgeschlossen werden und auch nicht die daraus abgeleitete Leistung erbracht werden. In diesem Zusammenhang sind die personenbezogenen Daten zur Lieferung konkreter Erzeugnisse des Verwalters unabdingbar.
2.3 Die Bereitstellung personenbezogener Daten an den Verwalter ist eine allgemein vertragliche und gesetzliche Anforderung. In Hinblick auf die Gewährung personenbezogener Angaben für Marketingzwecke, die keinen Bestandteil der Vertragserfüllung und der gesetzlichen Pflichten des Verwalters darstellen, ist von dem Betroffenen dessen Einverständnis einzuholen. Sofern Sie dem Verwalter die Genehmigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Marketingzwecke nicht erteilt haben, heißt das nicht, dass Ihnen der Verwalter infolgedessen die Lieferung seiner Leistungen verweigern darf.
2.4 Der Betroffene ist angehalten, wahrheitsgetreue und genaue personenbezogene Daten bereitzustellen.
2.5 Der Verwalter wird sein Äußerstes tun, um die unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten zu verhindern.
2.6 Die personenbezogenen Daten werden in Schriftform und elektronisch in nichtautomatisierter Art und Weise verarbeitet.
3.1 Der Verwalter verarbeitet personenbezogene Daten für folgende Zwecke:
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten |
Rechtstitel der Verarbeitung personenbezogener Daten |
Sicherstellung von Abschluss und anschließender Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung zwischen dem Verwalter und dem Betroffenen sowie die darin enthaltenen sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen, wie etwa die Aufbewahrungsfrist von Dokumenten |
Vertragsabschluss und –erfüllung (Pkt. 6 Abs.1 Bstb. b) der Verordnung GDPR), Erfüllung der rechtlichen Pflichten (Art. 6 Abs.1 Bstb. c) der Verordnung GDPR) – z.B. Gesetz Nr. 563/1991 Slg., über die Buchhaltung, Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetz, Gesetz Nr. 235/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer etc. |
4.1 Die personenbezogenen Daten werden für den Zeitraum der Verhandlungen über einen Vertragsabschluss zwischen dem Verwalter und dem Betroffenen verarbeitet, und zwar für die Zwecke eines Vertragsabschlusses sowie über den gesamten Zeitraum der Vertragsbeziehung oder des festgelegten Einverständnisses.
4.2 Im Falle eines Vertragsabschlusses nach den Geschäftsbedingungen des Verwalters werden die personenbezogenen Daten verarbeitet und für den darauf folgenden Zeitraum von 60 Monaten für den Fall der Entstehung von Streitigkeiten innerhalb der Beziehung zwischen dem Verwalter und dem Betroffenen gespeichert, und zwar zum Schutz der berechtigten Interessen des Verwalters.
4.3 Zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Archivierung von Buchhaltungsbelegen auf Grundlage des Gesetzes Nr. 563/1991 Slg., über die Buchhaltung in der geltenden Fassung, werden die personenbezogenen Daten weiter verarbeitet und für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ab Beginn jenes Jahres, das auf das Jahr, in dem es zum Vertragsabschluss zwischen dem Verwalter und dem Betroffenen kam, folgt.
4.4 Nach Ablauf des in diesem Punkt angegebenen Zeitraums hat der Verwalter die personenbezogenen Daten restlos zu löschen.
5.1 Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom Verwalter verarbeitet.
6.1 Der Verwalter hat die personenbezogenen Daten richtig und sicher zu verarbeiten. Dadurch sind die Rechte des Betroffenen garantiert und können auch beim Verwalter geltend gemacht werden.
6.2 Die Rechte des Betroffenen können vom Betroffenen geltend gemacht werden, indem dieser das für das betroffene Recht bestimmte Formular ausfüllt und zusendet. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse: label@sklabel.cz
6.3 Eine Stellungnahme sowie weitere Informationen zu den getroffenen Maßnahmen erhält der Betroffene ehestmöglich, spätestens innerhalb eines Monats ab Eingang seines Antrags. Diese Frist kann angesichts der Komplexität und Anzahl von Anträgen um bis zu zwei Monate verlängert werden. Der Verwalter hat den Betroffenen über eine allfällige Verlängerung und die Gründe, die dazu führten, zu informieren.
6.4 Die Geltendmachung der Rechte bietet der Verwalter kostenlos.
6.5 Eine allfällige und angemessene Gebühr, die die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der gewünschten Informationen berücksichtigt, kann dann in Rechnung gestellt werden, wenn sich der Antrag als offensichtlich unbegründet oder unangemessen herausstellt, insbesondere bei wiederholter Antragstellung.
6.6 Falls der Betroffene vermutet, dass der Verwalter die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in einer Art und Weise durchführt, die im Widerspruch mit dem Schutz seines privaten und persönlichen Lebens steht oder einen Verstoß gegen die geltende Rechtslage darstellt, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten in Hinblick auf den Zweck der Verarbeitung ungenau sind, kann er:
6.7 Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten:
Der Betroffene hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob jene personenbezogenen Daten, die ihn betreffen, verarbeitet wurden oder nicht. Sofern diese verarbeitet wurden, hat er das Recht auf Zugang zu diesen Daten und zu nachfolgenden Informationen (die Bestandteil dieser Grundsätze des Schutzes von personenbezogenen Daten und der Informationsblätter sind):
6.8 Recht auf Änderung:
Der Betroffene hat das Recht, vom Verwalter eine Änderung ungenauer personenbezogener Daten ohne unnötige Verzögerung zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat der Betroffene das Recht auf Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten, und zwar auch durch die Gewährung einer zusätzlichen Erklärung.
6.9 Recht auf Löschung:
Der Betroffene hat das Recht, dass der Verwalter ohne unnötige Verzögerung seine personenbezogenen Daten löscht und der Verwalter hat die Pflicht, die personenbezogenen Daten ohne unnötige Verzögerung zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
Nach Ablauf der Frist für die Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Verwalter die personenbezogenen Daten auf alle Fälle und automatisch zu löschen. Der Betroffene kann sich mit seinem Ansuchen auf Löschung der Daten jederzeit an den Verwalter wenden. Nach Eingang eines solchen Ansuchens hat der Verwalter die Rechtmäßigkeit der Rechte des Betroffenen zu beurteilen (der Verwalter kann rechtliche Verpflichtungen oder begründetes Interesse an der Verarbeitung personenbezogener Daten haben, auf deren Grundlage er die personenbezogenen Daten weiterhin verarbeiten darf) und den Betroffenen über seine weitere Vorgangsweise zu informieren.
6.10 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Der Betroffene hat das Recht, vom Verwalter die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, und zwar in jedem dieser Fälle:
Soweit die Verarbeitung eingeschränkt wurde, können die personenbezogenen Daten, mit Ausnahme deren Speicherung, nur mit dem Einverständnis des Betroffenen verarbeitet werden, sowie zum Zweck der Feststellung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, zum Zweck der Schutzrechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aufgrund des wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines der Mitgliedsstaaten.
Sollte die Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten des Betroffenen aufgehoben werden, ist darüber vorab zu informieren, auch vonseiten des Verwalters.
6.11 Recht auf Übertragbarkeit:
Der Betroffene hat das Recht, personenbezogene Daten, die ihn betreffen und dem Verwalter gewährt wurden, in einem strukturierten, üblicherweise verwendeten und computerlesbaren Format zu erhalten. Ferner hat er das Recht, diese Daten einem anderen Verwalter zu übermitteln, ohne dass jener Verwalter, dem die personenbezogenen Daten gewährt wurden, etwas einwenden könnte, und zwar im Falle, dass:
Bei der Ausübung dieser Rechte kann der Betroffene vom Verwalter verlangen, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem zum anderen Verwalter wechseln, soweit es technisch durchführbar ist.
Dieses Recht kann nicht geltend gemacht werden, sofern die Verarbeitung zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse durchgeführten Aufgabe unerlässlich ist oder bei der Ausübung öffentlicher Gewalt, mit der der Verwalter beauftragt wurde.
6.12 Recht auf Einspruch:
Der Betroffene hat das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Einspruch zu erheben, die auf Grundlage des öffentlichen Interesses und der Ausübung öffentlicher Gewalt oder im berechtigten Interesse des Verwalters, einschließlich eines Profiling, verarbeitet wurden. Der Verwalter der personenbezogenen Daten darf diese nicht weiter verarbeiten, sofern er nicht ernsthafte legitime Gründe für deren Verarbeitung nachweisen kann, die über den Interessen oder den Rechten und Freiheiten des Betroffenen oder über der Feststellung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen stehen.
Werden personenbezogene Daten für die Zwecke des Direktmarketings verarbeitet, hat der Betroffene das Recht, jederzeit Einspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Benutzung von Marketingaktivitäten zu erheben, was auch das Profiling umfasst, sofern es das Direktmarketing betrifft.
Werden die personenbezogenen Daten des Betroffenen zum Zweck der wissenschaftlichen oder historischen Forschung oder für statistische Zwecke verarbeitet, hat der Betroffene das Recht, aus Gründen, die seine konkrete Situation betreffen, Einspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu erheben. Das gilt nicht für den Fall, dass die Verarbeitung zur Erfüllung einer Aufgabe, die aufgrund des öffentlichen Interesses durchgeführt wird, unerlässlich ist.
Nach den Anforderungen in der Verordnung GDPR wurde dieses Recht ausdrücklich erwähnt und ist deutlich und getrennt von allen anderen Informationen eigens festgehalten.
6.13 Das Recht, keine automatisierte Entscheidungsfindungen zu treffen, einschließlich eines Profiling:
Der Betroffene hat das Recht, nicht Gegenstand einer Entscheidungsfindung zu sein, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruht, einschließlich eines Profiling, was für ihn rechtliche Folgen haben könnte oder ihn in einer ähnlichen Art und Weise in wesentlichem Ausmaß betrifft.
Dieses Recht kann nicht auf jene Fälle angewendet werden, bei denen die Entscheidung
Sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Vertrag oder ausdrückliches Einverständnis begründet ist, hat der Verwalter der Daten geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen zu treffen, zumindest zum Schutz des Rechts vor menschlichen Eingriff vonseiten des Verwalters, des Rechts, seine Meinung zu äußern, des Rechts, eine Erklärung über die getroffene Entscheidung zu erhalten sowie des Rechts, die Entscheidung anzufechten.
6.14 Das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen:
Der Betroffene hat das Recht, eine Beschwerde bei einer der Aufsichtsbehörden einzureichen, insbesondere im Mitgliedsstaat seines gewöhnlichen Aufenthalts, des Orts der Ausübung seiner Tätigkeit oder des Orts, an dem es zum angeblichen Verstoß gekommen ist, sofern der Betroffene vermutet, dass mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten gegen die Verordnung GDPR verstoßen wurde.
Als Aufsichtsbehörde fungiert in Tschechien das Amt für den Schutz personalbezogener Daten, an das man sich unter der Adresse Pplk. Sochora 27, 170 00 Prag 7, Telefonnummer +420 234 665 111 (Vermittlungszentrale) oder per E-Mail posta@uoou.cz wenden kann. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter https://www.uoou.cz/.
7.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst nicht das Profiling.
7.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst nicht die automatisierte Entscheidungsfindung.
8.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegen der Rechtsordnung der Tschechischen Republik, und zwar unabhängig davor, woher der Zugang zu diesen Daten erfolgte. Zur Lösung allfälliger Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre zwischen dem Betroffenen und dem Verwalter sind die tschechischen Gerichte zuständig.
8.2 Der Betroffene, der seine personalbezogenen Daten für den Zweck eines Vertragsabschlusses mit dem Verwalter gewährt oder sein Einverständnis mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gibt, tut dies freiwillig und in seinem Namen; dessen Tätigkeit wird vom Verwalter in keinerlei Art und Weise gesteuert.
8.3 Der Wortlaut dieser Grundsätze kann vom Verwalter geändert oder ergänzt werden. Über jede solche Änderung hat der Verwalter den Betroffenen zu informieren und diesem die geänderte Fassung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb von 30 Tagen ab Inkrafttreten der Änderungen bekanntzugeben.
8.4 Diese Grundsätze sind ab 25. 5. 2018 gültig.